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Wohin mit den Corona-Daten? Weg …
Wochen und Monate haben Unternehmen Gesundheitsdaten erfasst, damit die Beschäftigten überhaupt in den Räumen des Unternehmens arbeiten durften. Da wurde teils Fieber gemessen, Impf- und Genesenenstatus sowie Corona-Testergebnisse dokumentiert. Nun ist es an der Zeit, diese Daten auszumisten. Denn mit dem Auslaufen der Schutzmaßnahmen ist der Zweck der Datenverarbeitung entfallen, also sollte man als Verantwortlicher spätestens jetzt prüfen, ob und welche Daten man im Zusammenhang mit Pandemiebekämpfungsmaßnahmen verarbeitet hat. Hat man Zutrittskontrollen zum Arbeitsplatz nach 3G-Regel und andere Maßnahmen durchgeführt, waren diese rein „zweckgebunden“ und hätten bereits mit Ende der entsprechenden gesetzlichen Pflicht gelöscht werden müssen. Lediglich in bestimmten Bereichen wie im Pflege- und Gesundheitsbereich gelten noch Auflagen, sodass dort auch die Datenverarbeitung noch rechtskonform ist. Wo dies nicht der Fall ist, sollte man nun ausmisten, denn erste Datenschutzaufsichtsbehörden weisen auf unangekündigte Kontrollen im Laufe des Jahres hin …