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Verpflichtende Corona-Apps?
Corona versetzt uns in eine außergewöhnliche Situation – dass der Schutz des Lebens vorrangig ist, dürfte unfraglich sein. Doch rechtfertigt der Schutz auch tiefe Eingriffe in unsere grundgesetzlich verankerten Rechte? Nach ersten Eilanträgen bzw. Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt dieses die Verbote zur Eindämmung der Pandemie zunächst für nicht verfassungswidrig. Aber rechtfertigt die Situation auch verpflichtende Datenerhebungen wie die Installation von Apps, die Nutzung von Kreditkartenabrechnungen oder den Zugriff auf Betriebssysteme der Smartphones bzw. Handys? Vergleiche zum verpflichtenden Tragen von Motoradhelmen werden hier nicht weiterführen, dennoch: Rechfertigt die Situation nicht die Aushebelung unserer Freiheiten – also auch des Datenschutzes, dessen Ziel es ist, unsere Rechte und Freiheiten zu garantieren? Um es mit Ulrich Kelber, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, zu sagen:
„Ich misstraue allen, die jetzt „Gesundheit statt Datenschutz“ schreien. Das sind die gleichen die „Strafverfolgung statt Datenschutz“ und „Geschäftsmodelle statt Datenschutz“ schreien.“
Ersetzen wir doch in Kelbers Aussagen „statt“ durch „und“ – und schon würde ein Schuh daraus …