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Datenschutz – ein Wettbewerbsvorteil?!
1978 erschien ein Roman von Johannes Mario Simmel mit dem Titel „Hurra wir leben noch“ – und heute können wir den Titel bemühen: Ein Jahr Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und wir leben noch. Die Behörden sind nicht über Metzgereien und Bäckereien hergefallen und verlangten den Datenschutzbeauftragten zu sprechen. Doch war die DSGVO auch der oft gerühmte große Wurf? Die EU-Justizkommissarin Věra Jourová ist für das Gesetz zuständig und schwankt: Sie höre die Beschwerden kleinerer Unternehmen, sieht aber auch die Chancen: Nicht zuletzt durch den „Cambridge Analytica“-Skandal machten sich mehr Menschen Gedanken darüber, was mit ihren Daten geschieht. Und schwupp, wird Datenschutz zum Wettbewerbsvorteil. Manches große deutsche Unternehmen hat das schon vor geraumer Weile erkannt. Doch inzwischen denken eben auch viele kleinere Unternehmen VOR der Verarbeitung von Daten nach, wozu das überhaupt gut sein soll. Lautes Jammern wird also nicht helfen, denn inzwischen fühlt sogar Mark Zuckerberg sich von der DSGVO inspiriert und zahlreiche Länder wie Indien oder Kanada arbeiten an Datenschutzgesetzen, die vom Standard der DSGVO inspiriert sind. Bis Datenschutz ein Wettbewerbsvorteil ist, ist es also maximal eine Frage der Zeit.