Lineback Aktuell
Erneut steht Facebook in der Datenschutz Kritik
Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) lässt aufhorchen: Die heimliche Sammlung von Daten über Facebooks Like-Button ist nicht in Ordnung. Im verhandelten Fall ging es um den Onlineshop von Peek & Cloppenburg, wo der Like-Button eingebunden war und lustig u. a. IP-Adresse und gegebenenfalls die Facebook-ID des Nutzers an Facebook übermittelte – und das sogar, der Besucher der P&C-Seite nicht mal ein Facebook-Konto hat. Das geht künftig nicht mehr: Website-Betreiber müssen die Nutzer informieren, welche Daten durch die Einbindung des Like-Buttons übermittelt werden. Ob dafür eine Einwilligung nötig ist, könnte eine Einzelfallentscheidung werden. Facebook kündigte an, das Urteil zu prüfen. Einmal mehr bestätigt das Urteil aber, dass Gerichte mit Facebook kooperierende Unternehmen als gemeinsam mit Facebook verantwortlich ansehen.